Extremismusklausel - was ist das?

Die sogenannte Demokratieerklärung ist ein schriftliches Bekenntnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung (fdGO), welche Antragssteller gegenüber dem deutschen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als Voraussetzung für den Erhalt von Bundesfördermitteln aus dem Titel "Maßnahmen für Extremismusprävention" abgeben müssen.

Die Demokratieerklärung wurde Ende 2010 von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt. Sie wird bei Förderanträgen aus den Bundesprogrammen "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" und "Initiative Demokratie Stärken" des Bundesfamilienministeriums und für das Programm "Zusammenhalt durch Teilhabe" des Bundesinnenministeriums verlangt. Als Begründung heißt es auf der Internetseite des Bundesprogramms: „Ziel der Maßnahmen in den Programmen zur Extremismusprävention der Bundesregierung und somit auch im Bundesprogramm ‚TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN’ ist die Stärkung von Demokratie und Toleranz und das Vorgehen gegen Extremismus. Die gemeinsame Grundposition aller Mitwirkenden an den Bundesprogrammen muss daher sein, sich zu den tragenden Elementen unserer Verfassung, also der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu bekennen.“ [1]

Die Erklärung selbst setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Im Ersten Teil wird die Bekennung zur fdGO und die Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit verlangt. Im zweiten Teil müssen die Unterzeichner_innen erklären, dass sie auch dafür Sorge tragen, dass alle ihre Partner sich ebenfalls den Zielen der Grundordnung verpflichten. So heißt es dort: „Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird“. Die Unterzeichner_innen übernehmen mit der Unterschrift auch die Verantwortung für ihre Kooperationspartner_innen und können dementsprechend, in Form von Rückforderungen der Fördergelder, haftbar gemacht werden.

Erxtremismusklausel

Hinweise zur Extremismusklausel

[1] http://www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de/demokratieerklaerung.html

 


 

 

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