NDC begrüßt die Abschaffung der „Demokratieerklärung“ in den Bundesprogrammen zur Demokratieförderung

Dresden, 6.2.2014. 

Bundesfamilienministerin Maunela Schwesig (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einigten sich vergangene Woche zum Umgang mit der „Demokratieerklärung“ in den vom Bund geförderten Demokratie-Programmen „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“, „Zusammenhalt durch Teilhabe“ und „Initiative Demokratie stärken“. Künftig müssen Vereine, Verbände und Initiativen, deren Vorhaben und Projekte durch die Programme finanziert werden, kein schriftliches Bekenntnis zur "freiheitlich-demokratischen-Grundordnung“ abgeben sowie sich gegen extremistische Bestrebungen aussprechen. Mit diesem Schritt endet eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen Zivilgesellschaft und Bundesregierung, die sich auch in Gerichtsprozessen ausdrückte. Das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) engagiert sich bundesweit für Demokratieförderung und gegen Diskriminierung und war von der  Regelung betroffen.

Andreas Stäbe, Bundesgeschäftsführer des NDC dazu: „Wir begrüßen die Entscheidung von Frau Schwesig und Herrn de Maizière und freuen uns über das wiederkehrende Vertrauen und die Anerkennung der Bundesregierung in die Arbeit der Verbände und Vereine, die sich seit vielen Jahren für den Auf- und den Ausbau der Demokratie engagieren.“ Die Einführung der „Demokratieerklärung“ durch die ehemalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) führte auch zu einer Schwächung der Bündnisse und Koalitionen im Kampf gegen Neonazismus und menschenverachtende Ideologien, beispielsweise indem einige Vereine und Verbände die Erklärung mittrugen und andere sich für eine Ablehnung entschieden. „Menschenverachtende Einstellungen und diskriminierendes Handeln sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Das Engagement für eine offene, demokratische Gesellschaft betrifft alle und muss als gesamtgesellschaftliche Aufgaben gesehen werden. Eine Spaltung der AkteurInnen in „gute“ und „schlechte“ DemokratInnen ist weder hilfreich noch zielführend“, so Stäbe weiter.


Während die Erklärung auf Bundesebene abgeschafft wurde, bleibt sie im Bundesland Sachsen weiter bestehen. Sachsen hatte als einziges Bundesland eine entsprechende Formulierung in sein Landes-Demokratieprogramm „Weltoffenes Sachsen“ aufgenommen. „In Sachsen müssen neben Verbänden und Vereinen ebenso freiwillig Engagierte, die beispielsweise unsere Projekttage an Schulen durchführen, eine solche Erklärung auch nach der Entscheidung im Bund abgeben. Wir hoffen auf Einsicht der Landesregierung und wünschen uns auch für Sachsen, den Verzicht auf die Erklärung durch Verbände, Vereine und Freiwillige“, sagt Stäbe.


Gern stehen wir Ihnen für weitere Nachfragen und Interviewanfragen zur Verfügung. Ab dem 7.2.2014 finden Sie diese Mitteilung und weitere Infos zum Thema auf unserer Interentseite: www.netzwerk-courage.de


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