Prof. Dr. Astrid Messerschmidt, Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Der Begriff „Extremismus“ legt eine distanzierte Haltung gegenüber den damit gekennzeichneten Praktiken nahe. „Extrem“ erscheinen dabei immer die anderen, die scheinbar klar von einem selbst abgegrenzt werden können. Die Kennzeichnung dient einem unbeschädigten Selbstbild. Wenn nationalistische und rassistische Denkweisen und Strukturen unter dem Gesichtspunkt „rechtsextrem“ betrachtet werden, kommt es kaum zu einer Auseinandersetzung mit Alltagsrassismus und normalisierten institutionellen Diskriminierungen.

Dieser distanzierende Gebrauch des Extremismusbegriffs wird in der „Extremismusklausel“ zu einem

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Robert Feustel, Universität Leipzig

Das Problem der Extremismusformel ist nicht nur, dass mit ihrer Hilfe grundverschiedene politische Positionen kurzgeschlossen und gleichgesetzt werden. Diese bisweilen bizarre Vereinfachung wirkt auch auf die Frage zurück, was nicht als extremistisch gilt und damit im Rahmen „demokratischer“ Praxis seinen legitimen Platz findet.

 

Quelle:

Feustel, Robert: Erlaubt ist, was nicht stört – Die Extremismus-Formel als Geburtsfehler der „Demokratie“. In: Phase 2. Nr. 38/2010. http://phase2.nadir.org/rechts.php?artikel=851&print=

 

Robert Feustel behandelt den Extremismusbegriff auch in seinem Aufsatz „Entropie des Politischen. Zur strategischen Funktion des Extremismusbegriffs.“ (In: Forum für kritische Rechtsextremismusforschung (Hrsg.), Ordnung. Macht. Extremismus. Effekte und Alternativen des Extremismusmodells. Wiesbaden 2011.)

 

 

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