DGB-und Verdi-Jugend protestieren gegen neues Steuergesetz

In einem offenen Brief haben sich DGB- und Verdi-Jugend Südhessen an die südhessischen Bundestagsabgeordneten gewendet und sich gegen das neue Jahressteuergesetz ausgesprochen. Die Jugendverbände riefen die Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich gegen das anvisierte Gesetz und den damit einhergehenden Verlust der Gemeinnützigkeit zu wenden. Laut aktuellem Gesetestext soll zukünftig jeder Verein, der in Berichten der Verfassungsschutzämter Erwähnung findet, automatisch die Gemeinnützigkeit verlieren.

Offener Brief, vom 17.07.12

An die südhessischen Bundestagsabgeordneten

 Sehr geehrte/r Bundestagsabgeordnete/r in Südhessen

 (im Original persönliche Ansprache)

am 28. Juni wurde das Jahressteuergesetz 2013 in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert. Im Vorfeld der Debatte erreichte Sie ein offener Brief verschiedener gemeinnütziger Organisationen, die Sie auf eine Klausel in der Abgabenordnung (AO) aufmerksam machen wollten, die durch das vorgelegte Gesetz geändert werden soll. Diese neue Klausel würde dem Verfassungsschutz ermöglichen, ohne Anhörung der Betroffenen, faktisch über den Fortbestand und die Existenz einzelner gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden (§ 51 Abs. 3 AO). Dies würde eklatant gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen.

 Die ver.di und DGB-Jugend Südhessen schließen sich der Forderung der Organisationen an, dass Sie dem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen und sich darüber hinaus für die ersatzlose Streichung des § 51 Abs. 3 AO einzusetzen!

Wir schließen uns den Argumenten der GegnerInnen dieses Vorhabens an und fordern Sie zudem zu einer Stellungnahme auf.

Das Vorhaben bewegt sich generell in einer juristischen Grauzone, da der verwendete Begriff ‚Extremismus‘ ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Zudem ist das dahinterstehende Modell bestenfalls wissenschaftlich fragwürdig und basiert auf einer unzulässigen Gleichsetzung von rechts und links.

Dies eröffnet der Willkür Tür und Tor. Jüngst haben mehrere Gutachten, darunter eines vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, festgestellt, dass die vom Verfassungsschutz verwendete Bezeichnung ‚Extremismus‘ kein definierter Rechtsbegriff ist. Dementsprechend wird er in keinem einzigen Gesetzestext verwendet - mit Ausnahme der AO seit 2009. Hinzu kommt, dass die Erwähnung von Organisationen in den Verfassungsschutzberichten keinen konsistent definierten Kriterien folgt.

Es besteht zwar die Möglichkeit, gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht vor dem Verwaltungsgericht zu klagen - was bereits in vielen Fällen erfolgreich getan wurde. Aber solche Verfahren ziehen sich oft über Jahre und brauchen finanzielle Ressourcen, die einer Organisation durch den Entzug der Gemeinnützigkeit gerade genommen werden. Ein solcher Entzug hätte zur Folge, dass eine Organisation zum einen nicht länger von der Körperschaftssteuer befreit wäre und zum anderen, dass Spenden an diese Organisation nicht mehr steuerlich abgesetzt werden könnten. Durch eine bloße Erwähnung in einem der Verfassungsschutzberichte könnte der VS also einen gemeinnützigen Verein - umgehend und ohne weitere Anhörung der Betroffenen - in der Existenz gefährden und der Insolvenz nahe bringen. Dies kann nicht Sinn und Funktion der Regelungen zur Gemeinnützigkeit sein. Bürgerschaftliches Engagement und zivilgesellschaftliche Arbeit sind konstitutiv für unsere demokratische Gesellschaft: Die Versagung von Gemeinnützigkeit verhindert die Beteiligung an der Gestaltung unseres Gemeinwesens!

An dieser Stelle möchten wir Sie zudem auf eine Plattform der DGB-Jugend Hessen- Thüringen und anderer Jugendorganisationen verweisen, die sich kritisch mit dem Extremismusmodell befasst: http://www.extrem-demokratisch.de/

 

 

 

 


 

 

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