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Neuer IDA-Reader erschienen: Das Extremismusmodell – Über seine Wirkungen und Alternativen des Extremismusmodells in der politischen (Jugend-)Bildung und der Jugendarbeit

IDA (Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit) hat Mitte Febraur 2019 einen sehr empfehlenswerten Reader zum Thema „Extremismus“ herausgegeben. 

 

„Alles klar“, mögen sich die meisten denken. Fast alle können sich etwas vorstellen, wenn sie den Begriff hören. Aber ist es so eindeutig, wovon gesprochen wird, wenn von „Extremismus“ die Rede ist? Gibt es „Linksextremismus“ überhaupt? Ist „Rechtsextremismus“ einfach nur die andere Seite der Medaille? Und warum sind solche Fragen wichtig, wenn Veranstaltungen und Projekte der politischen Bildung geplant werden?

Diese und noch einige andere Fragen stehen im Mittelpunkt des neuen IDA-Readers. Mit ihm möchte IDA Multiplikator_innen der Jugend- und Bildungsarbeit einen kritischen Überblick über  zentrale Begriffe und Annahmen des klassischen Extremismusmodells geben, seine Folgen und seine Anwendbarkeit in der Jugend- und Bildungsarbeit hinterfragen und angemessenere Alternativen zum Extremismusmodell darstellen.       

Mit diesem Reader stellt IDA seinen Leser_innen eine fundierte Grundlage zur Verfügung, um die Probleme des Extremismusmodells zu reflektieren, sich gegen Versuche der Vereinnahmung und Stigmatisierung als „linksextrem“ wehren zu können und am Extremismusmodell ausgerichtete Förderprogramme bewusst nutzen zu können, um eine menschenrechtsorientierte, diskriminierungs- und autoritarismuskritische Jugend- und Bildungsarbeit zu betreiben.

Hier geht es zum download-baren pdf des Readers

https://www.idaev.de/detailansicht-aktuelles/detail/News/neuer-ida-reader-erschienen-das-extremismusmodell-ueber-seine-wirkungen-und-alternativen-des-extre/

Ohne Vertrauen und Anerkennung Soziale Arbeit nicht möglich

Anbei verweisen wir auf eine weitere Stellungnahme - hier der

Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA)

 Vor einigen Tagen wurde ein neuer Gesetzesentwurf der Schwarz-Grünen Landesregierung in Hessen öffentlich. Es handelt sich dabei um eine Neuauflage der „Extremismusklausel“, welche Träger, die öffentliche Mittel zur Förderung von Angeboten politischer Bildung nutzen, bspw. durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, dazu auffordert anlasslos ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abzulegen. Bundesweit wurde diese Klausel nach einer langen und konstruktiven Auseinandersetzung wieder abgeschafft. Nun steht in Hessen neben der Wiedereinführung eine weitere Verschärfung dieses Vorgehens auf der Agenda: Vorgesehen ist eine Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz bei Neueinstellungen von Mitarbeiter_innen in Bildungs- und Beratungseinrichtungen und darüber hinaus auch die Überprüfung im Einzelfall nach Vergabe der Arbeitsverträge und Fördergelder.  

Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, die das Vertrauen zwischen Trägern, die in Hessen seit Jahren wichtige und anerkannte Arbeit im Bereich politischer Bildung leisten und staatlichen Förderern zutiefst in Frage stellt. Wir können einen solchen Eingriff in die Trägerautonomie nur mit großer Sorge betrachten, stellt dies doch nicht zuletzt auch die Professionalität und den Erfolg der bisherigen bildungspolitischen Praxis in Frage. Bei dem geplanten gesetzlich verankerten Vorhaben vermischen sich dabei Aufgabengebiete, die aus guten Gründen unterschiedliche Strategien und Lösungskonzepte vorsehen. Soziale Arbeit und Sicherheitspolitik sind zwei gesellschaftlich notwendige Handlungsfelder, die jedoch unterschiedlichen Zielen folgen und diese Ziele mit verschiedenen Maßnahmen und Methoden realisieren. Eine Trennung beider Gebiete ist dringend notwendig, um weiterhin eine professionelle und gelingende Soziale Arbeit zu ermöglichen.  

Dies schließt neben der freien Gestaltung der inhaltlichen Ausrichtung von bildungspolitischen Programmen entlang fachlicher Kriterien auch die Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Akteur_innen ein, die für die Weiterentwicklung einer demokratischen Gesellschaft stehen. Soziale Arbeit unterliegt einem professionsspezifischen Wertekodex, dem die Menschenrechte sowie das Grundgesetz zugrunde gelegt sind. Die angedachte gesetzliche Bestimmung disqualifiziert Soziale Arbeit als Profession und zieht die bewährte Praxis Sozialer Arbeit in Zweifel. Wir unterstützen den Protest der Vertreter_innen der Freien Träger wie bspw. der Deutschen Vereinigung für politische Bildung, Landesverband Hessen, die Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main und den Bundesverband Mobile Beratung und weisen den neuen Gesetzesentwurf entschieden zurück. Wir plädieren für das Fortbestehen der bisher vertrauensvollen Basis mit allen Akteur_innen im Feld der politischen Bildungsarbeit, die sich für ein demokratisches Miteinander und eine professionelle Soziale Arbeit einsetzen. Ohne Vertrauen und professionspolitische Anerkennung ist eine gelingende Soziale Arbeit nicht möglich!

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA) zu den geplanten Zuwendungsrichtlinien für Demokratieförderprojekte in Hessen

https://www.dgsa.de/aktuelles-aus-der-dgsa/

Rezension "Vom Randphänomen zum Verdichtungsraum""

In seinem Buch "Vom 'Randphänomen' zum 'Verdichtungsraum'" zeichnet der Dresdener Soziologe und Historiker Reiner Frenske die Geschichte der Rechtsextremismus-Forschungen seit 1945 nach. In der dichten Einführung dieser studentischen Qualifikationsarbeit legt Frenske seine Forschungsperspektive sowie den Forschungsstand dar und diskutiert zentrale Begriffe wie "Rechtsextremismus", "extreme Rechte", "(Neo)Faschismus" und "(Neo)Nationalsozialismus". Allein in diesem 32 Seiten umfassenden Teil verwendet der Autor 183 Fußnoten. Dies zeigt zwar wie viel Material der Arbeit zugrunde liegt, schränkt aber den Lesefluss ein und macht es mitunter schwer, einen klaren Roten Faden zu erkennen. Diese Vor- und Nachteile der sehr gründlich recherchierten Arbeit, ziehen sich durch das gesamte Werk.

Zwei Analyseteile stehen im Mittelpunkt des Buchs. Mit der Rekonstruktion der Rechtsextremismusforschungen nach 1945 steht der Autor vor der Schwierigkeit sowohl den historischen Kontext, die Entwicklung der extremen Rechten als auch die zeitgenössische wissenschaftliche Analyse darzustellen. Ihm gelingt es, die inhaltlichen Kernpunkte zu identifizieren, wobei er leider nicht systematisch vorgeht. Durch Exkurse, beispielsweise zu den Weimarer Republikschutzgesetzen oder dem deutschen Staatsbürgerschaftsrechts vor der Gründung des deutschen Reichs, franst die Darstellung aus. Trotzdem ist der Text flüssig geschrieben und enthält eine Fülle von Informationen, deren Stärke es ist, historische Informationen mit aktuellen Debatten zu verzahnen bzw. zu kontrastieren, wie vor allem im dritten Teil deutlich wird.

Aktuellere Forschungsansätze diskutiert Fenske im Kapitel über Erklärungsmodelle für die Entstehung von Rechtsextremismus. Vor allem seine Auseinandersetzung mit der Extremismusforschung stellt für Interessierte eine empfehlenswerte Lektüre dar. So rekonstruiert der Autor bestimmte "Glaubenssätze" der Extremismusforschung, und geht bis auf deren Kern zurück. Indem er beispielsweise die Bezeichnung des "verordneten Antifaschismus" der DDR oder die Positionen der Begründer der "militant democracy" im Original rezipiert, kommt er sehr plausibel zu dem Schluss, dass sie als Referenz für die Extremismusforschung denkbar unpassend seien.

Im abschließenden Kapitel zu Tendenzen, Problemen und Aufgaben der neueren (kritischen) Forschung versucht Frenske die verschiedenen Stränge seiner Ausführungen zu verzahnen. Hier zeigt sich der wissenschaftliche Hintergrund des Autors deutlich. Während der Historiker darstellt, versucht der Soziologe diskriminierungstheoretische und polit-ökonomische Ansätze für die Rechtsextremismusforschung brauchbar zu machen. Beides sind, wie der Autor zeigen kann, wichtige Perspektiven auf den Rechtsextremismus, die v.a. durch die staatsfixierte Extremismusforschung systematisch ausgeblendet werden. Während sein diskriminierungstheoretischer Ansatz eher unterschwellig mitläuft, gelingt es ihm - auch in der Rekonstruktion der Forschungen - immer wieder die Perspektive auf ökonomische Fragen einzuflechten und somit Lücken in populären Ansätzen aufzuzeigen.

Bei der Fülle an Material und Themen die der Autor verarbeitet, verwundert es nicht, dass an der ein oder anderen Stelle Unstimmigkeiten auftreten. So ist unklar, wieso Rechtsradikalismus im Gegensatz zum verfassungsfeindlichen Rechtsextremismus als "'verfassungswidrig', also erlaubt" gilt (S. 26). Sätze wie "Insbesondere Vertreter_innen der Extremismustheorie bevorzugen dagegen oft den Begriff des Neonationalsozialismus" (S. 32) bedürften einer weiteren Begründung. Denn von dieser Forschungsrichtung wird vor allem der Begriff Rechtsextremismus verwendet.

Zweifelsohne kann die große Palette an Themen nicht bearbeitet werden, ohne dass Wünsche offen blieben. Insbesondere zu den Ausführungen der Totalitarismusansätze hätte sich der Rezensent eine Erwähnung gewünscht, dass der Begriff seinen Ausgangspunkt in der Selbstbezeichnung der italienischen Faschisten hat. Auch differenzierte Totalitarismustheorien wie die von Hannah Arendt hätten eine Erwähnung verdient gehabt.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das Buch einen guten Überblick zur bundesdeutschen Rechtsextremismusforschung gibt. Die Vielzahl an Verweisen erleichtert es der Leserin die jeweiligen Ansätze oder Theorien weiter zu vertiefen. Trotz der erwähnten Schwächen in der Darstellung möchte ich das Buch allen nahelegen, die sich kritisch mit der Rechtsextremismusforschung und ihren Auslassungen auseinandersetzen möchten.

 

Maximilian Fuhrmann, Universität Bremen

Generalverdacht oder Demokratie? Arbeit für demokratische Kultur braucht Vertrauen!

Stellungnahme:

Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus - für demokratische Kultur in Hessen e.V. (Dezember 2017)  

Neue Zuwendungsrichtlinien in Hessen
Generalverdacht oder Demokratie? Arbeit für demokratische
Kultur braucht Vertrauen!
Stellungnahme des Mobilen Beratungsteams gegen Rassismus und
Rechtsextremismus in Kassel zur geplanten Sicherheitsüberprüfung durch das LfV Hessen. Bis in das Jahr 2019 wurden auf Bundes- und Landesebene zur Stärkung der Demokratie zwei Programme beschlossen, welche die Arbeit für die sogenannte Extremismusprävention und -intervention finanzieren sollen. Das hessische Innenministerium ist der Zuwendungsgeber für Mittel im Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ und verwaltet die Mittel des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
Im Zuwendungsbescheid für das kommende Jahr 2018 kommt durch den hessischen Innenminister eine besondere Neuerung: In einem Passus soll eine verpflichtende Sicherheitsüberprüfung neuer Mitarbeiter_innen durch den hessischen Verfassungsschutz eingeführt werden. Sollten dabei der Behörde ein entsprechender Eintrag vorliegen, wird es keine Einstellung geben. Darüber hinaus soll der Verfassungsschutz ebenso bei „begründeten Einzelfällen“ eine erneute Prüfung durchführen können. Die Berater_innen sind bei Trägern oder über das Demokratiezentrum Hessen in der Beratung tätig und nicht direkt beim Innenministerium angestellt. Demnach gelten als Maßstab für eine etwaige Kündigung bzw. Einstellung die Kriterien der Träger, bzw. die
des Demokratiezentrums.
Das Bekenntnis zum Grundgesetz und die Verpflichtung zur FDGO wird bereits in den Förderbedingungen des Bundes gegenüber den Ländern geregelt und muss hier nicht neu geregelt werden. Der Bezug auf die Förderbedingungen des Bundes im jeweiligen Zuwendungsbescheid des Demokratiezentrums an die Träger deckt schon alles ab. Prinzipiell gibt es keine rechtliche Grundlage für das Innenministerium, derart in die Einstellungspraxis der Träger und Kommunen einzugreifen, die durch das Landesprogramm gefördert werden. Das Land Hessen schafft somit grade einen Präzedenzfall, der vermutlich bald auch Auswirkungen auf die Förderung der Zivilgesellschaft auf Bundesebene haben wird. Anstatt dass sich Träger ihre Mitarbeiter nach Eignung eigenständig aussuchen, soll nun mit einer Abfrage über einen Eintrag im NADIS System (Nachrichtendienstliches Informationssystem) ein neues Einstellungskriterium eingeführt werden, das zu Ausschlüssen von Mitarbeitenden führen kann.
Der Verfassungsschutz ist jedoch eine Instanz, die unilateral wertet und deren
Datenerhebung intransparent ist. Ein Eintrag in das Datensystem dieses
Inlandsgeheimdienstes wird von keiner weiteren unabhängigen Stelle überprüft. So geriet beispielsweise die Münchener Antifaschistische Informationsstelle Aida in den Jahren 2009 bis 2011 wegen einer Linkliste auf ihrer Webseite in das System des Verfassungsschutzes und wurde als extremistisch eingestuft. Erst nach einem jahrelangen Rechtsstreit, in dem die Antifaschistische Initiative Recht bekam, mussten diese Einträge
vom VS wieder gelöscht werden. Im Zuge der Absicherung gegen Terrorismus, insbesondere nach dem 11. September 2001, werden die Regelungen des im Jahre 1950 verabschiedeten Bundesverfassungsschutzgesetz immer weiter ausgehöhlt und gipfeln nun im Generalverdacht gegen Projektträger, darunter Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände und zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich zum Teil seit Jahrzehnten für Demokratie und Menschenrechte einsetzen.
Für freie Träger ist die Autonomie eine Grundvoraussetzung ihrer Arbeit. Diese ist in mehreren Dimensionen von Bedeutung und prägt die Struktur, das Selbstverständnis und das Handeln freier Träger. Auch wenn sie unterschiedliche Rechtsformen und Anbindungen an Dachverbände und andere übergeordnete Strukturen haben, ist ihr Handeln von einer starken Autonomie gegenüber staatlichen Institutionen geprägt. Dies muss auch so bleiben, wenn die Träger ihren eigenen Satzungen, dem Vereinsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Steuerrecht und ihren eigenen strukturellen Anbindungen (Dachverbände etc.) entsprechend handeln sollen. So ist es beispielsweise arbeitsrechtlich gesehen ungerechtfertigt, Mitarbeitenden, die in von Land oder Bund geförderten Projekten arbeiten, Kriterien zuzumuten, die für andere Kolleg_innen nicht
gelten, die über andere Mittel finanziert werden. Für die Träger der öffentlichen Einrichtungen trifft dies prinzipiell auch zu, allerdings sind Struktur und Aufgaben in bereits eigenständiger kommunaler Verwaltung in den jeweiligen Satzungen und Verordnungen festgelegt.
Das Beratungsnetzwerk funktioniert und versteht sich als Netzwerk, das geprägt ist von Respekt, Kooperation, Kollegialität und natürlich das uneingeschränkte Eintreten für dieMenschenrechte. Leitlinien und Ziele werden kooperativ erarbeitet und durch unabhängig geprüfte Qualitätsstandards umgesetzt. Hierbei können einzelne Akteure und gewachsene
Strukturen (wie das Mobile Beratungsteam Hessen) auf bereits langjährige Erfahrung und Expertise zurückblicken. Als unverhältnismäßig und ohne Begründung von oben verordnet erscheint der durch den neuen Zuwendungsbescheid formulierte Extremismusverdacht gegen eben jene, teils langjährige Berater_innen des Netzwerkes.
Als 2003 gegründeter gemeinnütziger Verein und ab dem Jahr 2008 im Verbund des Beratungsnetzwerkes Hessen, leisten wir demokratiefördernde Arbeit in Nordhessen. Nicht umsonst führen wir im Titel den Zusatz „für demokratische Kultur in Hessen“. Die Kontrolle und regelmäßige Überprüfung durch das LfV Hessen steht unserem Verständnis demokratischer Kultur entgegen. Weiter gefasst werten wir dieses Vorhaben als Beleg des
Generalverdachts gegenüber denjenigen, die sich im Rahmen ihrer geförderten Arbeit für eine demokratische Kultur einsetzen.
Die Auseinandersetzung mit den neuen Zuwendungsbescheiden auf politischer,
verwaltungs- und arbeitsrechtlicher Sicht ist dabei weder Aufgabe, noch selbst gewähltes Betätigungsfeld. In Zeiten einer Zunahme von rassistischen Gewalttaten, massiver Wahlerfolge rechter Parteien in allen Parlamenten sowie einer spürbaren Veränderung des gesellschaftlichen Klimas lässt die Unterstützung einer demokratischen Zivilgesellschaft, die sich klar für demokratische Werte positioniert, umso wichtiger erscheinen. Auch hierfür
sind gemeinsame Netzwerke besonders wichtig.

Eine weitere Frage stellt sich in Bezug auf das Beratungsnetzwerk, welches bereits seit zehn Jahren besteht. Sollte die angekündigte Überprüfung durchgeführt werden: Wie kann man unter dem Dach eines Ministeriums vertrauensvoll zusammen arbeiten, wenn einem kein Vertrauen entgegen gebracht wird und zusätzlich mit dem Landesamt für Verfassungsschutz eine Behörde vertreten ist, welche andere Netzwerkmitglieder überwachen bzw. Neueinstellungen verhindern kann. Die zivilgesellschaftlichen Träger können dies umgekehrt ja nicht tun. Hierbei stellt sich die Frage, welche Lehren aus dem
NSU gezogen werden, angesichts der nach wie vor ungeklärten Rolle des ehemaligen Mitarbeiters des LfV, Andreas Temme, im NSU-Mord in Kassel. Immerhin wurde der Abschlussbericht zur Aktenprüfung des hessischen Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2014 zum Teil für 120 Jahre als geheim eingestuft. Dieser Bericht enthält möglicherweise wertvolle Hinweise, die zur Aufklärung der Morde durch den NSU beitragen könnten.
Das MBT Hessen lehnt die geplante Änderung der Zuwendungsrichtlinien ab. In Zeiten einer zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung sollte die Arbeit für demokratische Kultur in einem langjährig vertrauensvoll zusammenarbeitenden Netzwerk nicht durch Misstrauen, sondern von Wertschätzung und Kooperation geprägt sein.

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Auch der Bundesverband mobile Beratung hatte sich gegen das Gesetzesvorhaben der hessischen Landeregierung positioniert.

Land Hessen kündigt vertrauensvolle Zusammenarbeit auf (29.11.17)

http://www.bundesverband-mobile-beratung.de/2017/11/29/land-hessen-kuendigt-vertrauensvolle-zusammenarbeit-auf/

Geteiltes Echo in Sachen Extremismusklausel: „Abschaffung“ oder „neue Verpackung“?

Während Initiativen wie das Netzwerk für Demokratie & Courage (NDC) oder die Amadeu Antonio Stitung von einer „Abschaffung der Demokratieerklärung“ sprechen, waren auch kritische Stimmen zu vernehmen.

Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung, kommentierte die angekündigte Streichung der Klausel durch Bundesfamilienministerin Manuel Schwesig folgendermaßen: „Ich begrüße die Streichung der Extremismusklausel ausdrücklich. Damit hat das generelle Misstrauen gegenüber den Demokratieprojekten endlich ein Ende. Die langwierige Auseinandersetzung um die Klausel war überflüssig und hat für Verunsicherung gesorgt. Nachdem das Innenministerium so lange an der Klausel festgehalten hat, ist der Weg wieder frei für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.“

Auch das Netzwerk für Demokratie & Courage folgt dieser Einschätzung. Andreas Stäbe, Bundesgeschäftsführer des NDC: Wir begrüßen die Entscheidung von Frau Schwesig und Herrn de Maizière und freuen uns über das wiederkehrende Vertrauen und die Anerkennung der Bundesregierung in die Arbeit der Verbände und Vereine, die sich seit vielen Jahren für den Auf- und den Ausbau der Demokratie engagieren.“ Stäbe verwies in der Presserklärung zudem darauf, dass die Einführung der „Demokratieerklärung“ durch die ehemalige Familienministerin Kristina Schröder (CDU) zu einer Schwächung der Bündnisse und Koalitionen im Kampf gegen Neonazismus und menschenverachtende Ideologien geführt habe. Menschenverachtende Einstellungen und diskriminierendes Handeln sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Das Engagement für eine offene, demokratische Gesellschaft betrifft alle und muss als gesamtgesellschaftliche Aufgaben gesehen werden. Eine Spaltung der AkteurInnen in „gute“ und „schlechte“ DemokratInnen ist weder hilfreich noch zielführend“, so Stäbe weiter.1

Monika Lazar (MdB), Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus für Bündnis90/ Die Grünen, bezeichnete die Vorhaben von Schwesig und de Maizière dagegen als „altes Misstrauen in neuer Verpackung“2. Mit der Ankündigung eines Begleitschreibens, in dem geregelt werden solle, „dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen“3, habe „die Verdachtskultur gegen die Zivilgesellschaft eine neue Form erhalten.“ Lazar weiter: „Was bisher als ‚Extremismusklausel‘ Initiativen zur Gesinnungsschnüffelei nötigte, nennt sich nun ‚Begleitschreiben‘. Als solches ist es bindender Bestandteil des Zuwendungsbescheids und stellt auch in Zukunft Kriterien auf, die einem ‚Gesinnungstest‘ gleichkommen. Auch wenn die geförderten Träger selbst keine Klausel mehr unterzeichnen müssen, was sicher ein Teilerfolg des zivilgesellschaftlichen Engagements und für die Initiativen eine Erleichterung ist, bleiben sie dennoch weiterhin mit denselben Anforderungen konfrontiert. Bei genauem Hinsehen wird klar: Auch nach ihrer ‚Abschaffung‘ lebt der Geist der Klausel weiter.

Tatsächlich bewerten auch SPD und CDU die Vorgehensweise recht unterschiedlich. Während SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi von einem faktischen Aus für die Klausel sprach, erklärten die zuständigen Experten der Unionsbundestagsfraktion, die Klausel bleibe „in der Substanz“ erhalten. Markus Weinberg und Martin Patzelt betonten, dass das zentrale Anliegen von CDU und CSU damit „weiterhin uneingeschränkt erfüllt“ werde.

Für Patrick Gensing (Publiktive.org) besteht das Problem solange weiter, wie der Verfassungsschutz weiterhin den Diskurs um Demokratie und Extremismus dominiere und Initiativen gegen Rechts für “extremistisch” erkläre. Gensing verwies auf Meldungen, wonach der Inlansgeheimdienst auch „angesehene Fachjournalisten und prämierte Rechercheprojekte“ (wie a.i.d.a. München) beobachte und an der Arbeit hindere, weil sie angeblich “linksextremistisch” seien.4

Die Plattform Extrem Demokratisch wird die Entwicklung weiterhin kritisch begleiten und sich – im Sinne von Gensing – weiterhin gegen jeden Extremismusbegriff wenden.

3) http://www.tagesschau.de/inland/extremismusklausel110.html

4) http://www.publikative.org/2014/01/31/demokratieerklaerung-statt-extremismusklausel/

 

 

 

 

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