Extremismusklausel 4.0 in Hessen im November 2017

Die Hessische Landesregierung (die Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nimmt im Dezember 2017 mit dem „Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen“eine Extremismusklausel 4.0 in Angriff.

 

Darin werden u.a. die Bedingungen der Mittelvergabe für Projekte im Rahmen des Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ tiefgreifend verändert.

 

Demnach sollen Personen, die in der Präventionsarbeit, der politischen Bildung, der Beratung von Angehörigen und der Intervention in den Themenfeldern Demokratieförderung, Rechtsextremismus und Islamismus „auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden.“ Willigen diese Personen nicht ein, ist keine Beschäftigung möglich.

Anfang November kam es zur ersten Lesung.

http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2017/10/HSVG.pdf

Im darin enthaltenen §21 ist die „Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen" formuliert. Dies betrifft:
"aa) die in mit Landesmitteln geförderten Beratungsstellen zur Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen oder in mit Landesmitteln geförderten Projekten eingesetzt sind oder eingesetzt werden sollen,
bb) die als Mitwirkende in beratenden Gremien zur Prävention und Intervention gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen tätig sind oder tätig werden sollen,
mit deren Einwilligung“ (vgl. S. 17)".
Das Land Hessen fordert zudem „Sicherheitsüberprüfungen“ und die Aufnahme von Extremismusklauseln in Förder- und Arbeitsverträge der Rechtsextremismusprävention und -intervention.

Wir dokumentieren hier einige Protestschreiben betroffener Träger aus Hessen und deren Dachverbände sowie einige Pressemeldungen dazu. Nachfolgend ein Interview aus der Frankfurter Rundschau, vom 06.12.2017

Bernd Overwien, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für politische Bildung, lehnt die von der hessischen Landesregierung geplante „Extremismusklausel“ ab. Im FR-Interview erläutert er, warum.

http://www.fr.de/rhein-main/verfassungsschutz-in-hessen-ein-klarer-misstrauensbeweis-a-1402220


 

 

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